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Energiemanagementsystem DIN ISO 50001

Mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes seit 01.01.2013, hat die Bundesregierung
Anreize für die Ausschöpfung von Einsparpotenzialen in der deutschen Industrie geschaffen. Danach kann eine Steuerentlast-
ung nach § 55 EnergieStG bzw. § 10 StromStG Unternehmen des produzierenden Gewerbes nur gewährt werden, wenn diese
entweder ein Energiemanagementsystem, ein Umweltmanagementsystem (EMAS) oder ein alternatives System, z. B. in Form
eines jährlichen Energieaudits nach DIN EN 16247 betreiben.  Damit lassen sich durch die Einführung eines EnMS Kostensenk-
ungen erreichen, die entscheidend sein können bei der Kalkulation der eigenen Produkte.

Ihre Vorteile bei der Einführung dieses Systems:
-Externe Betreuung der Zertifizierung DIN ISO50001
-Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
-Ermittlung vorhandener Einsparpotentiale
-Umweltschutz
-Nachhaltiges Wirtschaften
-Außenauftritt / Imagegewinn

Energieaudit nach DIN EN 16247-1:2012-10
 
Gesetzesentwurf der Bundesregierung
In dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes der Bundesregierung
zu den geplanten Änderungen der Strom- und Energiesteuergesetzgebung wird inhaltlich auf die Vornorm DIN EN 16247-1
(Merkmale und Anforderungen an ein Energieaudit) verwiesen.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Definition: < 250 MA, max. 50 Mio. Euro Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme von
max. 43 Mio. Euro) können anstelle eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001, bzw. einer Umweltmanagementre-
gistrierung nach EMAS, alternative Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz betreiben, die den Anforderungen der DIN
EN 16247-1, Ausgabe September 2012, entsprechen.

Die wichtigsten Inhalte eines Energieaudits sind:

Definition/Festlegung:
von Energiezielen
des Anwendungsbereiches,                                 
der erforderlichen Daten,
durchzuführende Messungen,
Detaillierungsstufe/ notwendige Ergebnisse
(Orts-)Sichtung
der (Produktions-)Anlagen,
Prozesse,
Nutzerverhalten/ Möglichkeiten der Einflussnahme

Datensammlung/Analyse:
Bilanzierung und Aufschlüsselung der Energieflüsse in Bezug auf Energiebereitstellung und Energieverbraucher
Lastganganalysen
Bestimmung, Priorisierung und Quantifizierung (Effizienzpotential, Invest, ROI, …) von Energieeinsparmaßnahmen
Dokumentation:

Zusammenfassung, Hintergrund, Energieaudit, Effizienzmaßnahmen, Ergebnisportfolio, Anhänge
Ergebnispräsentation, Empfehlung

UMWELT-ISO 14001:2004

Das Umweltmanagementsystem wird in der Regel nach den individuellen Bedürfnissen der Organisation aufgebaut. Beim Aufbau
können Vorgaben und Normen Hilfestellung geben. Die bekanntesten sind die Umweltmanagementnorm ISO 14001 und die
EMAS Verordnung. Diese Vorgaben stellen Mindestanforderungen an das Umweltmanagementsystem, wie z. B. die schriftliche
Festlegung einer betrieblichen Umweltpolitik, die die Einhaltung von Anforderungen des Umweltrechts beinhalten muss. Zudem
sollen mit Umweltzielen die Verantwortlichkeiten für umweltrelevante Aufgaben und Abläufe festgelegt werden.

Viele Organisationen, die ihr Umweltmanagementsystem entsprechend den Vorgaben der ISO 14001 und/oder der EMASVerord-
nung aufgebaut haben, lassen ihr UMS von externen Auditoren oder Umweltgutachtern zertifizieren (ISO 14001) bzw. validieren
(EMAS), um die ökologische Glaubwürdigkeit[1] des UMS in der Öffentlichkeit und bei Kunden zu erhöhen und dadurch einen
strategischen Geschäftsvorteil zu erzielen.


Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9000ff

Soll dauerhaft Qualität geliefert werden, ist die Organisation von Arbeitsabläufen und Verantwortlichkeiten entscheidend. Diese Re-
gelungen werden im QM zusammengefasst. Mit der Normenreihe DIN EN ISO 9000ff wurde ein internationaler Standard für Quali-
tätsmanagementsysteme (QMS) vereinbart.

Für wen ist ein Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9000ff sinnvoll?


- Die Norm ist gleichermaßen gut geeignet zur Anwendung für Hersteller, Dienstleister, Softwareentwickler und Lieferanten, ins-
 besondere aber für:
- Zulieferer, deren Kunden ein QMS fordern oder in naher Zukunft fordern werden, z. B. die Automobilindustrie, öffentliche Auf-
 traggeber
- Unternehmen und Institutionen im Pflegebereich für die ein Qualitätssicherungssytem gesetzlich vorgeschrieben ist
- Hersteller von Produkten, bei denen Qualitätsmängel zu hohen Haftungsrisiken führen können Unternehmen, die Produkte her-
 stellen, für die eine CE-Kennzeichnung nach europäischen Richtlinien vorgeschrieben ist.


                                                                                      Zertifizierte Berater, gelistet bei der KFW        
   

                                                                                                                                                                
                 

 
 
 
 
 
 
 
 
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